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ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Der Verein
ISE-LAND Vermarktungsgemeinschaft Südheide genießen! e.V. (nachfolgend „Vermarktungsgemeinschaft“)

Sudendorfallee 1

29386 Hankensbüttel

vertreten durch den Vorstand: Imke Wolter, Friedrich Lührs und Manuel Borchert

betreibt unter der Internetadresse www.marktplatz.suedheide-geniessen.de eine Handelsplattform für regionale Produkte der Vermarktungsgemeinschaft (nachfolgend: "Plattform"). Hier begegnen sich Menschen aus der Region Südheide, die Produkte erzeugen, verarbeiten oder handeln. Registrierte Teilnehmer können diese Produkte hierbei entweder als Käufer erwerben und/oder diese als Verkäufer eigenständig zum Verkauf anbieten. Die Plattform ist ausschließlich für die Nutzung durch Unternehmen vorgesehen und richtet sich nicht an den Endverbraucher. Unternehmen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Verwendet ein Unternehmen entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Vermarktungsgemeinschaft dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

I. Geltungsbereich

  • Diese Nutzungsbedingungen regeln das Zustandekommen des Nutzungsvertrages mit der Vermarktungsgemeinschaft sowie die Nutzung der Plattform. Zusätzlich können gesonderte Bedingungen für besondere Situationen des Nutzungsverhältnisses Anwendung finden.
  • Für den Fall des Vertragsschlusses zwischen Käufer und Verkäufer auf der Plattform, wird die Vermarktungsgemeinschaft grundsätzlich nicht Vertragspartei. 
  • Eine bestimmte Erreichbarkeit der Plattform wird nicht zugesagt. Die Wartung der Plattform kann sich negativ auf die Abrufbarkeit auswirken. Wartungsmaßnahmen werden für die Teilnehmer, soweit möglich, schonend durchgeführt. Regelmäßige oder planbare Wartungsarbeiten werden zu Zeitpunkten mit möglichst geringer Nutzung vorgenommen und bei erheblicher Dauer im Voraus angekündigt. Zusätzlich können unangekündigte Wartungsmaßnahmen bspw. bei unvorhersehbaren Störungen erforderlich sein. Selbiges gilt für Performance- oder sonstige Tests zur Weiterentwicklung bzw. Verbesserung der Plattform
  • II. Registrierung als Teilnehmer 

  • Der Besuch und das Betrachten der Plattform sind grundsätzlich kostenlos und zudem auch ohne Registrierung möglich. Für darüber hinausgehende Funktionen, insbesondere zum Verkauf und Erwerb von Produkten, ist eine Registrierung als Teilnehmer erforderlich. 
  • Als Teilnehmer registrieren kann sich jedes Unternehmen aus dem erklärten Wirkungsbereich der Regionalinitiative Südheide genießen!. Teilnehmer, die über die Plattform vermarkten, müssen Mitglied bei den Vereinen ISE-LAND Vermarktungsgemeinschaft Südheide genießen! e.V. und Südheide genießen! – regionale Vielfalt e.V. werden.
  • Mit der Registrierung und Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen können natürliche und juristische Personen Teilnehmer der Plattform werden. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Plattform besteht nicht. Natürliche Personen müssen volljährig sein. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Für den Fall, dass eine Personengemeinschaft nur von mehreren Personen wirksam vertreten werden kann, muss die natürliche Person, die bei der Vermarktungsgemeinschaft für die juristische Personengemeinschaft handelt, hierzu bevollmächtigt worden sein. 
  • Mit der Registrierung stimmt der Teilnehmer seiner Teilnahme an einem Verbundzahlsystem zu. Mit der Teilnahme im Rahmen dieses Verbundzahlsystems werden somit gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §1 Abschnitt 10, Nr. 10* keine Zahlungsdienstleistungen ausgelöst.
    * Dienste, die auf Instrumenten beruhen, die für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen nur in den Geschäftsräumen des Ausstellers oder im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit dem Aussteller entweder für den Erwerb innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern oder für den Erwerb einer begrenzten Auswahl von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können.
  • Bei der Registrierung wählt der Teilnehmer ein Passwort. Das Passwort ist geheim zu halten und muss über eine hinreichende Komplexität verfügen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Passwort besteht nicht. 
  • Nach dem Abschluss des Registrierungsprozesses - durch Ausfüllen der Anmeldemaske und Betätigung des entsprechenden Buttons – findet durch die Vermarktungsgemeinschaft eine Prüfung der Zugangsberechtigung zur Plattform statt. Bei Zustimmung verschickt die Vermarktungsgemeinschaft eine Nachricht an die im Zuge des Registrierungsprozesses vom Anmelder angegebene E-Mail-Adresse. Der Vertrag mit Vermarktungsgemeinschaft wird erst geschlossen, wenn der Anmelder die in dieser E-Mail angegebene Internetadresse (Link) aufruft. Fehler der Eingaben kann der Teilnehmer vor dem Abspeichern jederzeit korrigieren. 
  • Mit erfolgreicher Registrierung erhält der Teilnehmer ein eigenes Profil. Innerhalb dieses Profils können die eingegebenen Daten jederzeit selbstständig korrigiert und/oder erweitert werden. Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Registrierungsdaten stets richtig zu halten und bei Änderungen unaufgefordert zu aktualisieren.
  • Das so registrierte Teilnehmerkonto ist zunächst als reines "Käuferprofil" registriert. Um darüber hinaus auch als Verkäufer auf der Plattform auftreten zu können, muss der Teilnehmer bei der Registrierung den Button "auch Verkäufer" aktivieren. Die Verkäuferbedingungen sind gesondert formuliert und vom Verkäufer zu bestätigen.
  • Die Vermarktungsgemeinschaft speichert die mit dem Teilnehmer vereinbarten Vertragsbedingungen nach Abschluss des Registrierungsprozesses und sendet sie dem Teilnehmer in der per E-Mail versandten Vertragsbestätigung zu. Es wird empfohlen, diese E-Mail dauerhaft aufzubewahren und/oder auszudrucken. 
  • Teilnehmerkonten sind grundsätzlich nicht übertragbar und dürfen nur durch den Teilnehmer persönlich genutzt werden. 
  • III. Zustandekommen von Verträgen zwischen Teilnehmern

  • Bei den auf der Plattform verfügbaren Produkten handelt es sich um verbindliche Angebote zum Vertragsschluss seitens des jeweiligen Verkäufers. Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald ein Käufer die einzelnen Schritte des Bestellvorganges durchlaufen hat und diesen anschließend mittels Betätigung des Buttons: "Zahlungspflichtig bestellen" abschließt. 
  • Hiernach erhält der Käufer eine automatisierte, systemseitige Bestätigungsemail der Vermarktungsgemeinschaft. Der Käufer ist verpflichtet, den Gesamtpreis innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Kaufbestätigung zu zahlen, es sei denn die Parteien des Kaufvertrages treffen abweichende Vereinbarungen. 
  • Die Vermarktungsgemeinschaft ist am Vertragsschluss zwischen Teilnehmern nicht beteiligt und gibt keine Zusagen oder Garantien in Bezug auf die Beschaffenheit der von Teilnehmern angebotenen Waren und Dienstleistungen ab. Die Anbieter von Artikeln und Dienstleistungen sind selbst für die Beschreibung und die Richtigkeit ihrer Angebote verantwortlich.
  • IV. Kosten 

  • Für einzelne Nutzungshandlungen und die hierbei von der Vermarktungsgemeinschaft erbrachten Leistungen, berechnet die Vermarktungsgemeinschaft den Teilnehmern Gebühren in Form von Provisionen. Provisionen werden für den erfolgreichen Verkauf eines Artikels erhoben. Die Höhe der Provision wird jeweils zwischen dem Teilnehmer und der Vermarktungsgemeinschaft vereinbart und richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Vermarktungsgemeinschaft. Die Provision wird mit Zustandekommen des Kaufvertrages sofort fällig. Eine vom Verkäufer nachträglich gewährte Rabattierung ist für die Berechnung der Provision unbeachtlich.
  • Darüber hinaus behält sich die Vermarktungsgemeinschaft vor, optionale Zusatzleistungen gegen gesonderte Vergütung anzubieten. Die hierbei anfallenden Kosten können der Vermarktungsgemeinschaft -Preisliste entnommen werden und werden im Buchungsprozess der Zusatzleistung konkret ausgewiesen. 
  • Die Vermarktungsgemeinschaft kann die allgemeine Höhe der Gebühren gemäß der Preisliste jederzeit ändern. Allgemeine Preisänderungen werden den Teilnehmern jeweils rechtzeitig vor deren Anwendbarkeit mitgeteilt. 
  • Die konkret anfallende Vergütung und die im Einzelfall anwendbaren Gebühren werden jeweils beim Einkauf eines Artikels zwischen dem Teilnehmer und der Vermarktungsgemeinschaft vereinbart. Diese konkrete angebotsbezogene Vergütung kann nur in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden. 
  • Bei Nutzung der Plattform kann durch den Käufer ein Transportauftrag für die gehandelten Waren ausgelöst werden. Die anfallenden Logistikkosten werden gesondert abgerechnet und sind vom Käufer zu tragen.
  • V. Vermarktungsgemeinschaft - Rechnung 

  • Die vom Käufer zu entrichtenden Entgelte werden regelmäßig nach Entstehen spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen im Zuge einer Rechnungsstellung durch die Vermarktungsgemeinschaft abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt dabei per E-Mail als PDF, an die vom Käufer hinterlegte E-Mailadresse. Zusätzlich ist die Rechnung innerhalb des Teilnehmerprofils einsehbar. 
  • Unabhängig von der Zahlmethode gilt das jeweils in der Rechnung ausgewiesene Fälligkeitsdatum. 
  • Schlägt der Forderungseinzug im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens fehl, so hat der Käufer die in Folge der Rücklastschrift angefallenen Mehrkosten ("Rücklastschriftgebühren") zu erstatten, es sei denn, der Käufer hat das Fehlschlagen nachweislich nicht zu vertreten. Die Vermarktungsgemeinschaft wird den Käufer nach Feststellung des fehlgeschlagenen Forderungseinzuges über die Höhe der fälligen Forderung, sowie über die Höhe der angefallenen Rücklastschriftgebühren, unter Fristsetzung zum Forderungsausgleich, per E-Mail in Kenntnis setzen. Der Zahlungsdienstleister behält für die Rückerstattung die Gebühr ein.
  • VI. Pflichten des Teilnehmers 

  • Teilnehmer sind bei der Nutzung der Plattform an geltendes Recht, die Einhaltung der guten Sitten, sowie die Regeln gebunden, die die Vermarktungsgemeinschaft für die ordnungsgemäße Nutzung aufstellt. Insbesondere gilt, dass Teilnehmer für eigene Inhalte uneingeschränkt selbst verantwortlich sind. 
  • Teilnehmer sind verpflichtet, die Zugangskennung zum eigenen Profil stets geheim zu halten und überdies die Vermarktungsgemeinschaft umgehend davon in Kenntnis zu setzen, sobald der Verdacht der unrechtmäßigen Nutzung des Teilnehmerkontos durch einen nicht autorisierten Dritten besteht. 
  • Ferner dürfen Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie sonstige Kontaktdaten, die einem Teilnehmer im Rahmen der Nutzung der Plattform zur Kenntnis gelangt sind, nicht für andere Zwecke genutzt oder weitergegeben werden. Insbesondere dürfen diese Kontaktdaten nicht für weitere Handelsbeziehungen außerhalb der Plattform genutzt oder weitergegeben werden.
  • Teilnehmern ist es untersagt, schädliche Technologien, die der Plattform, Teilnehmern oder Dritten schaden oder diese belästigen können, einzusetzen, oder eine übermäßige Belastung der Plattform herbeizuführen oder Inhalte zu veröffentlichen, welche die Integrität, Stabilität oder Verfügbarkeit der Plattform gefährden können. 
  • VII. Sanktionen und sonstige Maßnahmen bei Verstößen 

    • Sobald die Vermarktungsgemeinschaft konkrete Anhaltspunkte für den Verstoß eines Teilnehmers gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese Nutzungsbedingungen oder sonstige berechtigte Interessen der Vermarktungsgemeinschaft vorliegen (nachfolgend: "Missbrauchsverdacht"), behält sich die Vermarktungsgemeinschaft vor, Maßnahmen gegen diesen Teilnehmer zu ergreifen. Bei der Auswahl der Maßnahmen bezieht die Vermarktungsgemeinschaft die Betriebserfordernisse der Plattform, eigene Haftungsrisiken, sowie die berechtigten Interessen etwaiger Anspruchsteller, als auch des Teilnehmers in seine Entscheidung mit ein. Bis zur vollständigen Ausräumung des Missbrauchsverdachts, kann die Vermarktungsgemeinschaft unter anderem: 
    • Teilnehmer verwarnen unter Aufforderung, Verstöße umgehend einzustellen;
    • Inhalte des Teilnehmers ändern oder ersatzlos löschen;
    • Teilnehmerkonten vorübergehend ein- bzw. beschränken;
    • Teilnehmerkonten vorübergehend sperren;
    • Teilnehmer vollständig und dauerhaft ausschließen.
    • Die Vermarktungsgemeinschaft behält sich weitere Maßnahmen ausdrücklich vor.
    • Gesetzliche Ansprüche der Vermarktungsgemeinschaft wegen des Missbrauchs bleiben von diesen Maßnahmen unberührt. 
    • Nach Kenntniserlangung eines Missbrauchsverdachts, wird die Vermarktungsgemeinschaft den Teilnehmer grundsätzlich hierüber informieren und eine, dem Einzelfall entsprechende, angemessene Frist zur Stellungnahme setzen. 

    VIII. Haftungsfreistellung 

    Der Teilnehmer stellt die Vermarktungsgemeinschaft von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte (andere Teilnehmer oder sonstige Dritte) gegenüber der Vermarktungsgemeinschaft wegen einer Rechts- oder Pflichtverletzung des Teilnehmers geltend machen, es sei denn, der Teilnehmer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Dies umfasst insbesondere das rechts- oder vertragswidrige Einstellen von Inhalten. Zu erstatten sind auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung (insbes. Anwaltskosten), die der Vermarktungsgemeinschaft durch das Fehlverhalten eines Teilnehmers nachweislich entstanden sind. Im Falle einer solchen etwaigen gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung ist der Teilnehmer verpflichtet, der Vermarktungsgemeinschaft alle notwendigen Auskünfte zu erteilen, sowie Dokumente und sonstige Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Verteidigung erforderlich sind. 

    IX. Laufzeit; Kündigung 

    Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann sowohl vom Teilnehmer als auch von der Vermarktungsgemeinschaft jederzeit mit einer Frist von sieben (7) Tagen ordentlich gekündigt werden. Für die Kündigungserklärung des Teilnehmers genügt eine schriftliche Mitteilung an die Vermarktungsgemeinschaft, eine E-Mail an info@suedheide-geniessen.de oder die Abmeldung im Profil über den Menüpunkt "Profil bearbeiten". 
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Vermarktungsgemeinschaft ist berechtigt, während des Laufs der gesetzten Frist vorläufige Maßnahmen gemäß Ziffer VII zu ergreifen. 

    X. Nutzungsrechte 

  • Der Teilnehmer räumt der Vermarktungsgemeinschaft die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Rechte an den von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalten ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, die vom Teilnehmer eingestellten Inhalte soweit erforderlich zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu bearbeiten. Je nach eingestelltem Inhalt kann die erforderliche Nutzung auch über die Beendigung der Teilnahme hinaus erfolgen (z.B. auslaufende Angebote, Beiträge im Forum). 
  • Weitergehend räumt der Teilnehmer der Vermarktungsgemeinschaft das Recht ein, die von ihm eingestellten Inhalte in der Werbung für die Plattform oder einzelne Angebote zu verwenden, insbesondere für Werbung im Internet), in der Printwerbung und/oder TV-Werbespots. Die Vermarktungsgemeinschaft ist insoweit berechtigt, Inhalte des Teilnehmers zu diesem Zweck zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu senden und/oder Sendungen oder öffentliche Zugänglichmachungen wiederzugeben. Das Werberecht endet mit Beendigung der Teilnahme des einstellenden Teilnehmers; die Vermarktungsgemeinschaft ist jedoch berechtigt, zu diesem Zeitpunkt bereits produzierte oder vorhandene Werbemittel für einen angemessenen Übergangszeitraum von mindestens 6 Monaten weiter zu verwenden. 
  • Die gemäß Ziffern 1 und 2 eingeräumten Rechte werden der Vermarktungsgemeinschaft als einfaches, räumlich unbefristetes und kostenloses Nutzungsrecht vom Teilnehmer eingeräumt. Die gemäß Ziffern 1 und 2 eingeräumten Rechte können von der Vermarktungsgemeinschaft soweit auf Dritte übertragen und unterlizenziert werden, falls keine berechtigten Interessen des Teilnehmers überwiegen. 
  • XI. Haftungsbeschränkung 

  • Die nachfolgenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung der Vermarktungsgemeinschaft gelten für alle Schadensersatzansprüche und Haftungsfälle, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, außer für: 
  • Ansprüche des Teilnehmers wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, 
  • Rechte und Ansprüche des Teilnehmers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch die Vermarktungsgemeinschaft oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die die Vermarktungsgemeinschaft eine Garantie übernommen hat,
  • Ansprüche und Rechte des Teilnehmers, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Vermarktungsgemeinschaft selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie 
  • Ansprüche des Teilnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz. 
  • Für vorstehende Ausnahmen verbleibt es allein bei der gesetzlichen Regelung. 

  • Die Vermarktungsgemeinschaft haftet bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), d.h. von Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Vermarktungsgemeinschaft begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für die Vermarktungsgemeinschaft vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist eine Haftung der Vermarktungsgemeinschaft bei leicht oder einfach fahrlässiger Schadensverursachung ausgeschlossen. 
  • Eine Haftung für nicht bestehende Verfügbarkeit der Plattform ist ausgeschlossen. Insbesondere bestehen keine Ansprüche gegen die Vermarktungsgemeinschaft, soweit eine nicht bestehende Verfügbarkeit Auswirkungen auf Kaufverträge hat, etwa weil ein Artikel nicht eingestellt werden kann oder ein Kaufvertragsabschluss nicht zustande kommt. Ebenso wird eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung der Vermarktungsgemeinschaft wegen anfänglicher Mängel ausgeschlossen. 
  • Die Vermarktungsgemeinschaft haftet nicht für die Durchführung von Verträgen zwischen Teilnehmern. 
  • XII. Vertragsübernahme durch Dritte 

    Die Vermarktungsgemeinschaft ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen seine Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, den Nutzungsvertrag innerhalb von drei (3) Wochen nach Erhalt der Mitteilung mit einer Frist von vier (4) Arbeitstagen zu kündigen. 

    XIII. Änderung der AGB

    Die Vermarktungsgemeinschaft behält sich das Recht vor, jederzeit diese Nutzungsbedingungen zu ändern und die Nutzung der Plattform neuen oder weiteren Vertragsbedingungen zu unterwerfen. Die geänderten Bedingungen werden dem Teilnehmer, unter Einhaltung einer angemessenen Vorankündigungsfrist vor Inkrafttreten, per E-Mail zugesandt. Diese erlangen Wirkung, wenn der Teilnehmer den Änderungen nicht vor dem jeweiligen Zeitpunkt des Inkrafttretens ausdrücklich widerspricht. Im Rahmen der Zusendung der geänderten Bedingungen, wird die Vermarktungsgemeinschaft den Teilnehmer gesondert auf die Möglichkeit des Widerspruches und die Folgen des Untätigbleibens besonders hinweisen. Für den Fall, dass der Teilnehmer den Änderungen entgegen tritt, kann die Vermarktungsgemeinschaft das Nutzungsverhältnis kündigen. 

    XIV. Schlussbestimmungen; anwendbares Recht; Gerichtsstand 

  • Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Korrespondenz zwischen der Vermarktungsgemeinschaft und den Teilnehmern erfolgt in deutscher Sprache. Eine auf der Plattform ggf. verfügbare Übersetzung dieser Nutzungsbedingungen ist unverbindlich; maßgeblich ist allein die deutsche Fassung. 
  • Die Vermarktungsgemeinschaft hat als Betreiber der Plattform das uneingeschränkte, digitale Hausrecht inne. 
  • Die Vermarktungsgemeinschaft kann sich zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Dritter als so genannte Erfüllungsgehilfen bedienen. Ansprüche gegen die Vermarktungsgemeinschaft dürfen an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten werden. 
  • Für alle im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Unberührt bleiben zwingende Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates eines Verbrauchers. 
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der Vermarktungsgemeinschaft. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, der Teilnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort nicht bekannt ist. 

    Ende der AGB 
    Stand: Januar 2021

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    VERKÄUFERBEDINGUNGEN

    I. Geltungsbereich 

  • Die vorliegenden Verkäuferbedingungen gelten in Ergänzung und bei Widersprüchen vorrangig zu den zwischen den Parteien bereits vereinbarten "Allgemeinen Nutzungsbedingungen". Im Übrigen gelten diese fort.
  • Die hiesigen Bedingungen regeln das erweiterte Vertragsverhältnis zwischen der Vermarktungsgemeinschaft und demjenigen Teilnehmer, welcher sich als Verkäufer registriert hat (nachfolgend "Verkäufer“.
  • II. Verkäufer bei der Vermarktungsgemeinschaft werden 

  • Das Anbieten von Artikeln oder Dienstleistungen ist ausschließlich Mitgliedern der Vermarktungsgemeinschaft vorbehalten, die den Allgemeinen Nutzungsbedingungen, sowie den vorliegenden Verkäuferbedingungen zugestimmt haben.
  • Um auf der Plattform als Verkäufer auftreten zu können, muss der Teilnehmer bei der Registrierung den Button "auch Verkäufer" aktivieren.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, die im Zuge des Registrierungsprozesses abgefragten Daten richtig und wahrheitsgemäß anzugeben und stets aktuell zu halten. Selbiges gilt für alle erforderlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und Informationspflichten.
  • Nach dem Abschluss des Registrierungsprozesses - durch Ausfüllen der Anmeldemaske und Betätigung des entsprechenden Buttons – findet durch die Vermarktungsgemeinschaft eine Prüfung der Zugangsberechtigung des Verkäufers zur Plattform der Vermarktungsgemeinschaft statt. Bei Zustimmung verschickt die Vermarktungsgemeinschaft eine Nachricht an die im Zuge des Registrierungsprozesses vom Anmelder angegebene E-Mail-Adresse. Der Vertrag mit der Vermarktungsgemeinschaft wird erst geschlossen, wenn der Anmelder die in dieser E-Mail angegebene Internetadresse (Link) aufruft. Fehler der Eingaben, kann der Teilnehmer vor dem Abspeichern jederzeit korrigieren.
  • III. Verbindliche Angebote einstellen

  • Um einen Artikel oder eine Dienstleistung auf der Plattform anzubieten, muss zunächst ein entsprechendes Angebot – durch Ausfüllen aller erforderlichen Felder und anschließender Betätigung des entsprechenden Buttons oder auf einem anderen von der Vermarktungsgemeinschaft zur Verfügung gestellten Weg – eingestellt werden. Der Verkäufer ist dabei verpflichtet, das Angebot in der zu den Artikeln passenden Kategorie einzustellen. In der Folge wird das Angebot in der jeweils gewählten Kategorie im Online-Katalog gelistet und ist im Teilnehmerkonto des Verkäufers einsehbar.
  • Der Verkäufer ist verpflichtet, sich über die rechtlichen Bedingungen des Warenverkaufs bzw. des vertraglichen Abschlusses von Werk- und Dienstverträgen zu informieren und den hieraus resultierenden (vor-)vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Dies gilt sowohl für (vor-vertragliche Pflichtinformationen, Angebotsbeschreibungen, als auch jedwede sonstige vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Angebot.
  • Die Angebotsbeschreibung muss in deutscher Sprache gehalten werden.
  • Mit dem Einstellen des Angebots, gibt der Verkäufer ein verbindliches, auf Abschluss des Vertrages gerichtetes, Angebot ab, welches jeder Käufer gemäß den Allgemeinen Nutzungsbedingungen annehmen kann. 
  • IV. Gebühren 

  • Die Registrierung als Verkäufer ist kostenlos. Wird ein Handel über die Plattform durchgeführt, erhebt die Vermarktungsgemeinschaft gegenüber den Teilnehmern Gebühren gemäß des Preisverzeichnisses.
  • Darüber hinaus behält sich Vermarktungsgemeinschaft vor, optionale Zusatzleistungen gegen gesonderte Vergütung anzubieten. Die hierbei anfallenden Kosten können der Vermarktungsgemeinschaft -Preisliste entnommen werden und werden im Buchungsprozess der Zusatzleistung konkret ausgewiesen.
  • V. Pflichten des Verkäufers 

  • In Ergänzung zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen ist der Verkäufer verpflichtet, ausschließlich Waren oder Leistungen anzubieten, die geltendem Recht, Rechten Dritter, den guten Sitten sowie den Regeln, die die Vermarktungsgemeinschaft für die Nutzung der Plattform vorsieht nicht zuwiderlaufen.
  • Darüber hinaus ist der Verkäufer grundsätzlich verpflichtet, die angebotenen Artikel im Rahmen der von ihm benannten Lieferzeit übergeben und übereignen zu können, es sei denn die Vertragsparteien des Kaufvertrages haben etwas Abweichendes vereinbart. 
  • Der gewerblich handelnde Verkäufer ist überdies verpflichtet, dies eindeutig aufzuzeigen und allen einschlägigen rechtlichen Informationspflichten nachzukommen.
  • VI. Sanktionen und sonstige Maßnahmen bei Verstößen

  • In Ergänzung zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen, kann die Vermarktungsgemeinschaft im Falle eines Missbrauchsverdachts, z.B. auch wegen Verstoßes gegen diese Verkäuferbedingungen, Sanktionen gegen den Verkäufer ergreifen. Hierunter fallen unter anderem:
  • Aussetzen, Sperren oder Beenden von aktiven Angeboten
  • Be- bzw. Einschränkung der Verkaufsaktivitäten des Verkäufers
  • Vorübergehende oder endgültige Sperrung des Verkäufers
  • Die Vermarktungsgemeinschaft behält sich weitere Maßnahmen ausdrücklich vor. Gesetzliche Ansprüche der Vermarktungsgemeinschaft wegen des Missbrauchs bleiben von diesen Maßnahmen unberührt. 
  • Die Vermarktungsgemeinschaft ist zudem befugt, nach eigenem Ermessen, Angebote von Verkäufern zu entfernen, die nicht zur Gesamtaussage der Vermarktungsgemeinschaft- Plattform passen.
  • VII. Laufzeit; Kündigung 

    Hinsichtlich Laufzeit und Kündigung gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Darüber hinaus ist sowohl der Verkäufer, als auch die Vermarktungsgemeinschaft berechtigt, die Teilnahme an der Plattform als Verkäufer mit einer Frist von sieben (7) Tagen ordentlich zu kündigen, ohne dass hierdurch das auf Basis der Allgemeinen Nutzungsbedingungen begründete Nutzungsverhältnis aufgehoben wird ("Teilkündigung"). 

    VIII. Änderung der AGB

    Die Vermarktungsgemeinschaft behält sich das Recht vor, jederzeit diese Händlerbedingungen zu ändern und die Nutzung der Plattform neuen oder weiteren Vertragsbedingungen zu unterwerfen. Die geänderten Bedingungen werden dem Verkäufer, unter Einhaltung einer angemessenen Vorankündigungsfrist vor Inkrafttreten, per E-Mail zugesandt. Diese erlangen Wirkung, wenn der Verkäufer den Änderungen nicht vor dem jeweiligen Zeitpunkt des Inkrafttretens ausdrücklich widerspricht. Im Rahmen der Zusendung der geänderten Bedingungen, wird die Vermarktungsgemeinschaft den Verkäufer gesondert auf die Möglichkeit des Widerspruches und die Folgen des untätig Bleibens besonders hinweisen. Für den Fall, dass der Verkäufer den Änderungen entgegen tritt, kann die Vermarktungsgemeinschaft das Nutzungsverhältnis kündigen.

    IX. Schlussbestimmungen; anwendbares Recht; Gerichtsstand

  • Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Korrespondenz zwischen der Vermarktungsgemeinschaft und den Verkäufern erfolgt in deutscher Sprache.
  • Für alle im Zusammenhang mit den Händlerbedingungen entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der Vermarktungsgemeinschaft. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, der Teilnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort nicht bekannt ist.
  • Ende der Verkäuferbedingungen 
    Stand: Januar 2021

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